Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend „Mietbedingungen“) gelten für sämtliche Mietverträge über POS-Hardware (Kartenterminals, Bondrucker, Kassenschubladen, Zubehör und sonstige Geräte), die über den LEVIAPAY Hardware Shop unter shop.leviapay.com geschlossen werden.
(2) Vertragspartner und Vermieter ist:
HVB Entertainment GmbH
(handelnd unter der Marke LEVIAPAY)
Geschäftsführer: Henrik Biegger
Tübingerstraße 12-16, 70178 Stuttgart
E-Mail: info@leviapay.com
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 796226
USt-IdNr.: [wird nachgetragen]
(3) Mieter kann sowohl ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn LEVIAPAY ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Gegenstand des Mietvertrages ist die zeitweise Gebrauchsüberlassung der im Bestellvorgang ausgewählten POS-Hardware (nachfolgend „Mietgerät“ oder „Mietsache“) nach Maßgabe dieser Mietbedingungen.
(2) Die Mietsache bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum von LEVIAPAY (vgl. § 12). Der Mieter erhält ausschließlich ein Gebrauchsrecht.
(3) Der genaue Umfang der Mietsache (Gerätebezeichnung, Seriennummer, Zubehör) ergibt sich aus der Bestellbestätigung.
(1) Die Darstellung der Produkte im LEVIAPAY Hardware Shop stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum).
(2) Der Mieter gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er den Bestellvorgang durchläuft und auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig mieten“ klickt. Vor Absendung der Bestellung muss der Mieter durch Setzen eines Häkchens bestätigen, dass er diese Allgemeinen Mietbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
(3) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn LEVIAPAY das Angebot durch eine Bestellbestätigung per E-Mail annimmt oder die Mietsache versendet.
(4) LEVIAPAY speichert den Vertragstext und stellt dem Mieter die Bestelldaten sowie diese Mietbedingungen per E-Mail zur Verfügung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Die Mindestmietdauer beträgt 18 Monate ab Übergabe der Mietsache an den Mieter (Lieferdatum gemäß Sendungsverfolgung).
(2) Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern der Mieter nicht von seiner Kaufoption gemäß § 13 Gebrauch macht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die Höhe des monatlichen Mietzinses ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Bestellbestätigung. Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
(2) Der Mietzins ist monatlich im Voraus fällig. Die erste Mietzahlung wird mit Bestellabschluss fällig, weitere Zahlungen jeweils zum gleichen Kalendertag des Folgemonats.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Mieter erteilt hierfür im Bestellvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat oder hinterlegt eine Kreditkarte für wiederkehrende Zahlungen. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(4) Kommt der Mieter mit einer Mietzahlung in Verzug, so ist LEVIAPAY berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsmieten ist LEVIAPAY zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(5) Der Mieter kann gegen Forderungen von LEVIAPAY nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(1) Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von LEVIAPAY aus dem Mietverhältnis leistet der Mieter bei Vertragsschluss eine Kaution. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Kaufpreis (Neupreis) des jeweiligen Geräts:
(2) Die Kaution wird zusammen mit der ersten Mietzahlung eingezogen und von LEVIAPAY getrennt vom eigenen Vermögen verwahrt.
(3) Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand innerhalb von 14 Werktagen an den Mieter zurückerstattet. Normaler Verschleiß gemäß § 538 BGB führt nicht zu einem Abzug von der Kaution.
(4) LEVIAPAY ist berechtigt, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis (insbesondere Reparaturkosten bei Schäden, die über normalen Verschleiß hinausgehen, ausstehende Mietzahlungen) mit der Kaution zu verrechnen. In diesem Fall erhält der Mieter eine detaillierte, nach Positionen aufgeschlüsselte Abrechnung.
(5) Übt der Mieter seine Kaufoption gemäß § 13 aus, wird die Kaution vollständig erstattet.
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Mieter im Bestellvorgang angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. LEVIAPAY trägt die Versandkosten für die Erstlieferung, sofern nicht in der Produktbeschreibung anders angegeben.
(2) Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Bestellvorgang und in der Bestellbestätigung angegeben. Sie beträgt in der Regel 3–7 Werktage nach Vertragsschluss.
(3) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Mieter zumutbar ist und hierdurch keine Mehrkosten entstehen.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache geht mit der Übergabe an den Mieter bzw. an die vom Mieter benannte Empfangsperson auf den Mieter über.
(1) Der Mieter ist verpflichtet:
(2) Der Mieter gestattet LEVIAPAY oder von LEVIAPAY beauftragten Dritten nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung der Mietsache, soweit dies zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands erforderlich ist.
(1) LEVIAPAY ist als Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. LEVIAPAY trägt die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die auf normalen Verschleiß oder Materialermüdung zurückzuführen sind.
(2) Im Falle eines Defekts, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt, stellt LEVIAPAY nach Möglichkeit ein Austauschgerät zur Verfügung, bis die Reparatur abgeschlossen ist.
(3) Reparaturen, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Fremdeinwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters, sofern keine Erweiterte Haftungsfreistellung gemäß § 10 vereinbart wurde.
(4) Der Mieter meldet Defekte und Reparaturbedarfe unverzüglich an info@leviapay.com.
(1) Der Mieter kann bei Vertragsschluss oder während der Mietdauer eine Erweiterte Haftungsfreistellung (nachfolgend „Schadensschutz“) gegen einen monatlichen Aufpreis vereinbaren. Der Schadensschutz ist eine vertragliche Haftungsbegrenzung zwischen LEVIAPAY und dem Mieter. Er stellt keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dar.
(2) Umfang der Haftungsfreistellung: Bei vereinbartem Schadensschutz ist die Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache auf 0,00 € begrenzt (vollständige Haftungsfreistellung), sofern der Schaden unter die nachfolgend genannten gedeckten Schadensfälle fällt.
(3) Gedeckte Schadensfälle:
(4) Ausgeschlossene Schadensfälle:
(5) Ohne Schadensschutz: Ohne Vereinbarung des Schadensschutzes haftet der Mieter für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der Mietsache in voller Höhe (Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten).
(6) Die Höhe des monatlichen Aufpreises für den Schadensschutz ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und wird in der Bestellbestätigung ausgewiesen.
(7) Im Schadensfall kontaktiert der Mieter LEVIAPAY unter info@leviapay.com mit einer Beschreibung des Schadens und nach Möglichkeit mit Fotos. LEVIAPAY prüft den Schadensfall und teilt dem Mieter innerhalb von 5 Werktagen mit, ob der Schaden unter die Haftungsfreistellung fällt. Bei gedeckten Schäden übernimmt LEVIAPAY die Reparatur oder stellt ein Austauschgerät zur Verfügung.
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die über die vertrags- und bestimmungsgemäße Abnutzung hinausgehen, es sei denn, er hat den Schadensschutz gemäß § 10 vereinbart und der Schaden fällt in den gedeckten Bereich.
(2) Normaler Verschleiß (§ 538 BGB) ist vom Mieter nicht zu vertreten und führt weder zu Schadensersatzansprüchen noch zu Abzügen von der Kaution.
(3) LEVIAPAY haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LEVIAPAY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Die Mietsache verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum von LEVIAPAY. Der Mieter erwirbt durch die Mietzahlungen kein Eigentum an der Mietsache.
(2) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu verpfänden, sicherungsübereignen oder in sonstiger Weise mit Rechten Dritter zu belasten.
(3) Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Mietsache hat der Mieter LEVIAPAY unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von LEVIAPAY hinzuweisen.
(1) Nach Ablauf der Mindestmietdauer von 18 Monaten und vollständiger Bezahlung aller fälligen Mietzahlungen erhält der Mieter die Option, das Eigentum an der Mietsache zu übernehmen. Der Eigentumsübergang erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters.
(2) Der Mieter kann die Kaufoption ausüben, indem er LEVIAPAY per E-Mail an info@leviapay.com oder über das LEVIAPAY-Dashboard mitteilt, dass er die Mietsache übernehmen möchte.
(3) Bei Ausübung der Kaufoption nach 18 vollständigen Mietzahlungen fällt kein zusätzlicher Kaufpreis an. Die Mietsache geht mit Zugang der Bestätigung durch LEVIAPAY in das Eigentum des Mieters über. Die Kaution wird gemäß § 6 Abs. 5 vollständig erstattet.
(4) Übt der Mieter die Kaufoption nicht aus, läuft das Mietverhältnis gemäß § 4 Abs. 2 weiter.
(1) Der Mieter hat jederzeit während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, die Mietsache vorzeitig käuflich zu erwerben (vorzeitiger Kauf).
(2) Der vorzeitige Kaufpreis errechnet sich aus dem Neupreis (Kaufpreis) abzüglich der bis zum Kaufzeitpunkt bereits geleisteten Netto-Mietzahlungen (ohne Schadensschutz-Aufpreis und Kaution). Der genaue Betrag wird dem Mieter auf Anfrage mitgeteilt.
(3) Mit vollständiger Zahlung des vorzeitigen Kaufpreises geht das Eigentum an der Mietsache auf den Mieter über. Die Kaution wird vollständig erstattet. Das Mietverhältnis endet mit dem Eigentumsübergang.
(1) Während der Mindestmietdauer von 18 Monaten ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestmietdauer kann das Mietverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) LEVIAPAY ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn:
(3) Nach Beendigung des Mietverhältnisses — gleich aus welchem Grund — ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand (unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes) innerhalb von 14 Tagen an LEVIAPAY zurückzusenden. LEVIAPAY stellt dem Mieter hierfür auf Wunsch ein vorfrankiertes Rücksendelabel zur Verfügung.
(4) Gibt der Mieter die Mietsache nicht fristgerecht zurück, ist LEVIAPAY berechtigt, für die Dauer der verspäteten Rückgabe eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen.
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrags ist und dem Mieter vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.
(2) Die Widerrufsbelehrung enthält auch das Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung von LEVIAPAY zu entnehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. LEVIAPAY ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Textform. LEVIAPAY behält sich vor, diese Mietbedingungen mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Der Mieter wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Mietbedingungen als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird der Mieter in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.