Stand: September 2026 — für den Kauf von Hardware und Zubehör im LEVIAPAY Hardware-Shop
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Verträge über den Kauf von POS-Hardware und Zubehör, die über den LEVIAPAY Hardware-Shop geschlossen werden. Für die Miete von Hardware gelten stattdessen die Allgemeinen Mietbedingungen. Enthält eine Bestellung sowohl Kauf- als auch Mietartikel, gelten für jede Position die jeweils einschlägigen Bedingungen.
(2) Vertragspartner und Verkäufer ist:
HVB Entertainment GmbH
(handelnd unter der Marke LEVIAPAY)
Geschäftsführer: Henrik Biegger
Tübingerstraße 12-16, 70178 Stuttgart
E-Mail: info@leviapay.com
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 796226
USt-IdNr.: DE453660833
(3) Käufer kann sowohl ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 11).
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn LEVIAPAY ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEVIAPAY. Bei Widersprüchen gehen für den Hardware-Kauf diese Verkaufsbedingungen vor.
(1) Gegenstand des Kaufvertrages ist die Übereignung der im Bestellvorgang ausgewählten POS-Hardware und des Zubehörs (nachfolgend „Kaufsache“) gegen Zahlung des Kaufpreises.
(2) Der genaue Lieferumfang (Gerätebezeichnung, Zubehör, Menge) ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Bestellbestätigung. Abbildungen im Shop sind Produktdarstellungen; handelsübliche Abweichungen in Farbe und Ausführung sowie technische Weiterentwicklungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und für den Käufer zumutbar sind.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich bei der Kaufsache um Neuware.
(1) Die Darstellung der Produkte im LEVIAPAY Hardware-Shop stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum).
(2) Der Käufer gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er den Bestellvorgang durchläuft und auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ klickt. Vor Absendung der Bestellung muss der Käufer durch Setzen eines Häkchens bestätigen, dass er diese Verkaufsbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
(3) Vor Absendung der Bestellung kann der Käufer seine Eingaben in der Bestellübersicht prüfen und über die Funktionen seines Browsers sowie die Bearbeitungsfunktionen des Warenkorbs jederzeit korrigieren.
(4) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn LEVIAPAY das Angebot durch eine Bestellbestätigung per E-Mail annimmt oder die Kaufsache versendet. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
(5) LEVIAPAY speichert den Vertragstext und übersendet dem Käufer die Bestelldaten sowie diese Verkaufsbedingungen per E-Mail. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Maßgebend ist der im Zeitpunkt der Bestellung im Shop angegebene Preis. Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
(2) Zusätzlich zum Kaufpreis wird für die Lieferung eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4,90 € je Bestellung erhoben. Sie wird im Bestellvorgang und in der Bestellübersicht gesondert ausgewiesen. Enthält eine Bestellung sowohl Kauf- als auch Mietartikel, fällt die Pauschale nur einmal an.
(3) Weitere Kosten entstehen nicht. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands anfallende Zölle, Steuern oder Gebühren trägt der Käufer; eine Lieferung außerhalb Deutschlands erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung (§ 6 Abs. 1).
(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind mit Bestellabschluss sofort und ohne Abzug fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.) mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(3) Der Käufer erhält eine Rechnung in Textform per E-Mail.
(4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist LEVIAPAY berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Der Käufer kann gegen Forderungen von LEVIAPAY nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer im Bestellvorgang angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen in andere Länder bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(2) Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Bestellvorgang und in der Bestellbestätigung angegeben. Sie beträgt in der Regel 3–7 Werktage nach Vertragsschluss. Verzögert sich die Lieferung, informiert LEVIAPAY den Käufer unverzüglich in Textform.
(3) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Käufer zumutbar ist und hierdurch keine Mehrkosten entstehen.
(4) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Kaufsache an ihn oder an eine von ihm benannte Empfangsperson über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(5) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB).
(6) Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (z. B. durch eine unzutreffende Lieferadresse), so ist LEVIAPAY berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (insbesondere Kosten eines erneuten Versands) ersetzt zu verlangen.
(1) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von LEVIAPAY.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Kaufsache darüber hinaus bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von LEVIAPAY (erweiterter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
(3) Vor dem Übergang des Eigentums ist der Käufer nicht berechtigt, die Kaufsache zu verpfänden, sicherungsübereignen oder in sonstiger Weise mit Rechten Dritter zu belasten.
(4) Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer LEVIAPAY unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von LEVIAPAY hinzuweisen.
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Kaufsache unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Für Verbraucher gilt keine Untersuchungs- oder Rügepflicht.
(4) Im Mängelfall leistet LEVIAPAY nach Wahl des Käufers Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; das Recht von LEVIAPAY, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Mängel sind an support@leviapay.com zu melden. LEVIAPAY teilt dem Käufer das weitere Vorgehen mit; die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, trägt LEVIAPAY.
(6) Keine Mängel sind die übliche Abnutzung sowie Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder Eingriffe Dritter entstanden sind.
Garantien der Hersteller bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und beschränken diese nicht. LEVIAPAY selbst übernimmt eine Garantie nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich in Textform erklärt wird.
(1) LEVIAPAY haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LEVIAPAY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Ist der Käufer Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieses Vertrages ist und dem Verbraucher vor Abgabe der Bestellung sowie mit der Bestellbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt wird.
(2) Die Widerrufsbelehrung enthält auch das Muster-Widerrufsformular.
(3) Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
(1) Die gekaufte Hardware ist für den Betrieb mit der LEVIAPAY-Plattform vorgesehen. Die Nutzung der Plattform ist nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages, sondern richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEVIAPAY. Der Kaufvertrag und der Plattformvertrag bestehen unabhängig voneinander; insbesondere endet der eine nicht automatisch mit dem anderen.
(2) Setzt der Käufer die Hardware als elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO ein, obliegen ihm die daraus folgenden steuerlichen Pflichten, insbesondere die Mitteilungspflicht gegenüber der Finanzverwaltung, in eigener Verantwortung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung von LEVIAPAY zu entnehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Maßgeblich ist jeweils die Fassung dieser Verkaufsbedingungen, die im Zeitpunkt der Bestellung im Shop veröffentlicht war. Spätere Änderungen wirken sich auf bereits geschlossene Kaufverträge nicht aus.
(5) LEVIAPAY ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.